Ziel: | Ziel der Ausbildung, ist das Ablegen des Facharbeiterabschlusses zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit vor der Industrie- und Handelskammer. Die Bezeichnung Servicekraft für Schutz und Sicherheit stellt einen anerkannten Berufsabschluss gem. BBiG dar. Diese Variante soll es ermöglichen, berufstätigen Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern einen Berufsabschluss im Bewachungsgewerbe nebenher (also während der beruflichen Tätigkeit), und trotz der häufig geringen Freizeit zu ermöglichen. |
mögliche Abschlüsse: |
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Voraussetzungen: | Nachweis einer mindestens 3 jährigen Berufspraxis im Sicherheitsgewerbe gutes Deutsch in Wort und Schrift keine relevante Eintragung im Führungszeugnis mindestens Hauptschulabschluss (erwünscht, kein Muss) Führerschein (erwünscht, kein Muss) |
Inhalte: | 1. Fachtheorie: -Der Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld -Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste |
Dauer/Ablauf: | Als Teilzeitvariante, finden die Präsenzphasen an einem Tag (bzw. nach Absprache und Wunsch blockweise) in der Woche statt. Hinzu kommen Aufgaben und Materialien zum Durcharbeiten zu Hause. Dauer mindestens 7 Monate. |
Beginn: | auf Anfrage (da Abstimmungsnotwendigkeit mit Prüfungsdaten der IHK) |
Förderung: | durch WeGebAU ist eine volle Förderung der Kurs- und Prüfungsgebühren sowie der Schulungszeit als Arbeitszeit möglich |