Ziel: | Ziel der Umschulung, ist das Ablegen des Facharbeiterabschlusses zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vor der Industrie- und Handelskammer Chemnitz, Gera oder Leipzig Die Bezeichnung Fachkraft für Schutz und Sicherheit stellt einen anerkannten Berufsabschluss gem. BBiG dar. Ferner werden innerhalb der Ausbildung weitreichende weitere Kenntnisse und Abschlüsse vermittelt |
mögliche Abschlüsse: | Waffensachkunde nach § 7 WaffG (Abschluss der Landesdirektion) |
Voraussetzungen: | mind. 18 Jahre gutes Deutsch in Wort und Schrift keine relevante Eintragung im Führungszeugnis mindestens Hauptschulabschluss (erwünscht, kein Muss) Führerschein (erwünscht, kein Muss) |
Inhalte: | 1. Fachtheorie Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern Sicherheitsdienstleistungen anbieten Sicherheitsrisiken im Kundenauftrag analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen, durchführen und bewerten 2. Fachpraxis: 3. Praktikum in einer anerkannten Sicherheitsfirma |
Dauer: | 24 Monate als Umschulung (Vollzeit) 7 Monate (mit Nachweis einer mindestens 4 jährigen Berufspraxis oder einer berufsnahen Verwendung durch den BFD) (Vollzeit) |
Beginn: | monatlich möglich |
Förderung: | Alle Ausbildungen sind durch die Zulassung gem. AZAV zum Beispiel durch Bildungsgutscheine vollständig förderbar Förderung durch den Berufsförderungsdienst Rentenversicherer Berufsgenossenschaft |