Ziel: | Ziel ist das Ablegen der Sachkundeprüfung nach §34a GewO (auch "34a Schein" genannt) vor der Industrie- und Handelskammer. Die Sachkundeprüfung ist notwendig, um uneingeschränkt im Bewachungsgewerbe arbeiten zu können und mithin in jedem Tätigkeitsgebiet zu arbeiten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. |
mögliche Abschlüsse: | Sachkundeprüfung gem. §34a GewO (IHK Abschluss) |
Voraussetzungen: | mind. 18 Jahre gutes Deutsch in Wort und Schrift keine relevante Eintragung im Führungszeugnis mindestens Hauptschulabschluss (erwünscht, kein Muss) Führerschein (erwünscht, kein Muss) |
Inhalte: | - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Gewerbe– und Datenschutzrecht - Straf– und Verfahrensrecht - Bürgerliches Gesetzbuch - Unfallverhütungsvorschriften der „Wach- und Sicherheitsdienste“ - Umgang mit Menschen - Grundzüge der Sicherheitstechnik und des Brandschutzes |
Beginn: | jeden Monat |
Dauer: | 2 Wochen Intensivvorbereitung (= 10 Unterrichtstage mit IHK Prüfung am 11. Tag) (Vollzeit) alternativ: 5 Wochen (inkl. IHK Prüfung innerhalb des Zeitraumes) (Vollzeit) |
Förderung: | Alle Ausbildungen sind durch die Zulassung gem. AZAV zum Beispiel durch Bildungsgutscheine vollständig förderbar Förderung durch die Bildungsprämie Rentenversicherer Berufsgenossenschaft |