Ziel: | Ziel der Umschulung, ist das Ablegen des Facharbeiterabschlusses zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit vor der Industrie- und Handelskammer. Die Bezeichnung Servicekraft für Schutz und Sicherheit stellt einen anerkannten Berufsabschluss gem. BBiG dar. Ferner werden innerhalb der Ausbildung weitreichende weitere Kenntnisse und Abschlüsse vermittelt |
mögliche Abschlüsse: | Waffensachkunde nach § 7 WaffG (Abschluss der Landesdirektion) |
Voraussetzungen: | mind. 18 Jahre gutes Deutsch in Wort und Schrift keine relevante Eintragung im Führungszeugnis mindestens Hauptschulabschluss (erwünscht, kein Muss) Führerschein (erwünscht, kein Muss) |
1. Fachtheorie: -Der Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld -Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste | |
Dauer: | 16 Monate Umschulung (Vollzeit) 7 Monate (mit Nachweis einer mindestens 3 jährigen Berufspraxis oder einer berufsnahen Verwendung durch den BfD) (Vollzeit) |
Beginn: | monatlich möglich |
Förderung: | Alle Ausbildungen sind durch die Zulassung gem. AZAV zum Beispiel durch Bildungsgutscheine vollständig förderbar Förderung durch den Berufsförderungsdienst Rentenversicherer Berufsgenossenschaft |