Förderung von Weiterbildung mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen: Beim Weiterbildungsscheck betrieblich übernimmt der Europäische Sozialfonds in Sachsen einen Teil der Kosten einer betrieblichen Weiterbildung.
Das Verfahren für den Weiterbildungsscheck betrieblich: Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - ein.
Beschäftigte, Selbständige, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten, Personen in Elternzeit, Arbeitslose mit einer Einstellungszusage.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: Unternehmen
Zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 30
Fax (03 51) 49 10-10 15
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Der Weiterbildungsscheck individuell in Sachsen richtet sich an alle, die sich beruflich weiterbilden möchten. Beim Weiterbildungsscheck werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - ein.
Beschäftigte, Azubis, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), arbeitslose Nichtleistungsempfänger/Wiedereinsteiger
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: Erwerbspersonen
Zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 30
Fax (03 51) 49 10-10 15
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte im Rahmen der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union. Finanziert werden Vorhaben, die die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen mit erheblichen Problemlagen verbessern und im Rahmen der Vorhaben die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme (zum Beispiel berufliche Qualifizierung oder Vorhaben zur Arbeitsmarktintegration) schaffen.
Antragsberechtigt sind Maßnahmeträger. Dies können juristische Personen oder Personenvereinigungen sein. Der Zugang der Teilnehmer in die Maßnahmen erfolgt über die zuständige Arbeitsagentur bzw. den zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: Langzeitarbeitslose
Zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 30
Fax (03 51) 49 10-2 10 15
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de